CE-Konformität

proCoA Frühschicht: Maschinenverordnung

Was Sie bis zum 20. Januar 2027 konkret tun müssen – kompakt an einem Vormittag

5. November 2026 2 Minuten Lesezeit Matthias Schulz und Benjamin Fidelak
Online-Seminar Frühschicht Maschinenverordnung – kompakt an einem Vormittag, 8:30 bis 12:30 Uhr, Stichtag 20.01.2027

Am 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Entscheidend ist das Inverkehrbringen, nicht der Auftragseingang. Der Stichtag betrifft also auch laufende Projekte und Lagerware.

Unsere Frühschicht beantwortet deshalb eine einzige Frage: Was muss ich bis zum 20. Januar 2027 und danach konkret tun? Dafür haben wir unser Seminar „Die Maschinenverordnung für Ein- und Umsteiger“ auf einen Vormittag verdichtet und auf den Stichtag zugespitzt. Am Ende nehmen Sie einen 5-Punkte-Fahrplan mit.

01 Das Wichtigste in Kürze

Termin
Donnerstag, 10.12.2026, 8:30 bis 12:30 Uhr
Format
Online-Seminar in Microsoft Teams
Für
Konstruktion, Elektrokonstruktion, CE-Verantwortliche, technische Leitung und Geschäftsführung
Preis
290 € pro Person. Ab drei Teilnehmenden aus einem Unternehmen zahlen Sie 260 € pro Person, ab fünf Teilnehmenden 230 € pro Person.*

02 Das Programm

Was am 20. Januar 2027 passiert. Was der Stichtag für laufende Projekte und Lagerware bedeutet. Dazu der aktuelle Stand der harmonisierten Normen und des Leitfadens der EU-Kommission.

Bin ich betroffen, und wie? Maschine, unvollständige Maschine oder Gesamtheit von Maschinen? Was gilt für Sicherheitsbauteile, auch für Software? Und wann macht ein Umbau oder Retrofit den Betreiber zum Hersteller?

Anhang I und das richtige Verfahren. Für Maschinen nach Anhang I Teil A ist eine benannte Stelle Pflicht. Bei Teil B dürfen Sie nur dann selbst bewerten, wenn Sie die harmonisierten Normen vollständig anwenden. Wir zeigen die Module im Überblick und was sie für Ihre Projektzeitpläne bedeuten.

Anhang III: wo der echte Aufwand steckt. Schutz gegen Korrumpierung. Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen, einschließlich der Protokollierung von Eingriffen und Software-Versionen. Testbarkeit von Sicherheitsfunktionen. Rettung von Personen aus dem Innern von Anlagen. Autonome und mobile Maschinen. Kurz ordnen wir auch die Schnittstelle zum Cyber Resilience Act ein.

Dokumentation und Pflichten. Die Risikobeurteilung unter der MVO, die technischen Unterlagen, die neue EU-Konformitätserklärung, Einbauerklärung und Montageanleitung. Dazu die digitale Betriebsanleitung, die es auf Verlangen weiterhin auf Papier geben muss, und die Pflichten von Einführern und Händlern.

Ihr Fahrplan bis zum Stichtag. Sie erhalten einen 5-Punkte-Fahrplan als Handout:

  1. Portfolio einordnen
  2. Projekte prüfen, die nach dem 20. Januar 2027 in Verkehr kommen
  3. Lücken bei Anhang III schließen
  4. Normenbezug prüfen
  5. Dokumente umstellen

Fragen und Antworten. 30 Minuten für Ihre Fragen, auch zu eigenen Produkten und Projekten. Fragen aus dem Chat sammeln wir während des Seminars und beantworten sie hier gebündelt.

03 Neu im Programm: zwei aktuelle Entwicklungen

Digital Omnibus on AI. Am 24. Juli 2026 wurde die Verordnung (EU) 2026/1744 veröffentlicht. Sie verschiebt die Maschinenverordnung im KI-Act von Anhang I Teil A nach Teil B. Damit gilt der KI-Act nicht mehr direkt für Maschinen, sondern es gilt ein sektoraler Ansatz. KI-spezifische Sicherheitsanforderungen sollen per delegiertem Rechtsakt in Anhang III der MVO aufgenommen werden. Hersteller müssen sie spätestens ab dem 2. August 2028 anwenden.

Harmonisierte Normen unter der MVO. Die erste Liste ist für Ende 2026 angekündigt. Wir zeigen Ihnen, was veröffentlicht ist und wo es Lücken oder Einschränkungen gibt. Und wir klären, was das für Maschinen nach Anhang I Teil B bedeutet, die Sie nur bei vollständiger Normanwendung selbst bewerten dürfen.

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Donnerstag, 10.12.2026, 8:30 bis 12:30 Uhr · Online-Seminar in Microsoft Teams

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